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Während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochene Kündigung wirksam

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Aus den Bestimmungen des § 37b AMSG iVm den hier maßgeblichen Regelungen der Kurzarbeitsvereinbarungen ergibt sich keine Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung. Die Förderung ist aber im Rahmen einer allfälligen Kündigungsanfechtung bei der Beurteilung des Vorliegens „betriebliche Erfordernisse“ für die Kündigung (§ 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG) zu berücksichtigen. Ebenso wenig resultiert daraus eine Änderung der Kündigungsfristen und -termine.

  • JBL 2022, 114
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Linz, 21.01.2021, 28 Cga 28/20g
  • OGH, 22.10.2021, 8 ObA 48/21y
  • OLG Linz, 26.05.2021, 12 Ra 37/21d
  • Arbeitsrecht
  • § 105 Abs 3 ArbVG
  • § 37b AMSG

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