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Waffenverbot wegen Schussabgabe auf Tauben in einem Innenhof
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 1481 Wörter
- Seiten 405-407
- https://doi.org/10.33196/jbl202106040501
30,00 €
inkl MwStNach der stRsp des VwGH ist mit einer Schussabgabe in der Nähe eines Wohnhauses immer die Gefahr gegeben, dass unbeteiligte Personen (oder auch Tiere) in das Schussfeld geraten können. Ferner verwendet ein Waffenbenützer nach der Judikatur eine Waffe leichtfertig, wenn er von vornherein nicht ausschließen kann, dass sich Personen durch die Abgabe eines Schusses im Wohngebiet bedroht fühlen. Der VwGH hat zudem bereits mehrfach ausgesprochen, dass auch der Gebrauch von Luftdruckwaffen die Verhängung eines Waffenverbotes nach § 12 Abs 1 WaffG rechtfertigen kann (hier: Abgabe von Schüssen in Richtung eines Innenhofes einer Wohnhausanlage, um Tauben zu vertreiben).
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- JBL 2021, 405
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- VwGH, 03.02.2021, Ra 2020/03/0137
- § 12 Abs 1 WaffG
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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