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Heft 12, Dezember 2015, Band 28
Zum Eintragungshindernis der „gegründeten Bedenken“ gegen die Verfügungsfähigkeit eines Beteiligten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 714 Wörter
- Seiten 403-404
- https://doi.org/10.33196/wobl201512040301
30,00 €
inkl MwStDas Grundbuchsverfahren ist ein reines Urkundenverfahren, in dem in der Regel nur der Grundbuchstand und die vorgelegten Urkunden zu beachten sind. Das Eintragungshindernis der „gegründeten Bedenken“ gegen die Verfügungsfähigkeit eines Beteiligten weicht von dieser Regel nur insoweit ab, als auch andere – immer aber einer objektiven Überprüfung zugängliche – Quellen berücksichtigt werden können. Dennoch bleibt dem Grundbuchsgericht auch in diesem Fall eine Beweisaufnahme durch Zeugen oder Sachverständige verwehrt.
- WOBL-Slg 2015/171
- OGH, 24.03.2014, 5 Ob 49/15i, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LG Klagenfurt, 2 R 258/14i
- Miet- und Wohnrecht
- § 94 Abs 1 Z 2 GBG
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