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5. Geldwäscherichtlinie – die daraus resultierenden Änderungen und Neuerungen
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Abhandlung, 2218 Wörter
- Seiten 285-287
- https://doi.org/10.47782/oeba201904028501
20,00 €
inkl MwStDie Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen am 15.12.2017 auf die Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie geeinigt, wobei die überarbeitete Richtlinie als 5. Geldwäscherichtlinie bezeichnet wird. Die Richtlinie (EU) 2018/843 ist am 19.6.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und mit 9.7.2018 in Kraft getreten. Von den Mitgliedstaaten ist die 5. Geldwäscherichtlinie bis 10.1.2020 in nationales Recht umzusetzen.
- Sylle, Fabian
- Register über wirtschaftliche Eigentümer
- zentrale Meldestellen
- OEBA 2019, 285
- verstärkte Sorgfaltspflichten
- Register der wirtschaftlichen Eigentümer
- 5. Geldwäscherichtlinie
- JEL-Classification: G 21, G 18, H 26, K 23, K 14
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