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Anlageberatung: keine Pflicht zur Aufklärung über das allgemeine Insolvenzrisiko.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
787 Wörter, Seiten 293-294

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Anlageberatung: keine Pflicht zur Aufklärung über das allgemeine Insolvenzrisiko. in den Warenkorb legen

§§ 1298, 1299, 1300 ABGB. Bei der Anlageberatung besteht keine generelle Pflicht, auf das allgemeine Insolvenzrisiko eines Emittenten hinzuweisen.

Es besteht keine Verpflichtung des Beraters, auch über sein Nichtwissen zu einem Risiko aufzuklären, das ihm nicht bekannt sein musste.

Bei einem Verstoß gegen eine Beratungs- oder Aufklärungspflicht liegt es am Geschädigten, den Kausalzusammenhang zwischen dem pflichtwidrigen Verhalten und dem Schadenseintritt zu behaupten und zu beweisen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 24.10.2018, 3 Ob 187/18y
  • oeba-Slg 2019/2559

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