- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 67
- Abhandlung, 5279 Wörter
- Seiten 279 -284
- https://doi.org/10.47782/oeba201904027901
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Österreich hat Anfang 2018 mit § 25 BWG eine spezifische Regelung für „Auslagerungen“ von bankbetrieblichen Tätigkeiten geschaffen. Deren Auslegung hängt maßgeblich von Guidelines der CEBS bzw zukünftig der EBA ab. Die Auslegung des Auslagerungsbegriffs war schon bisher schwierig und könnte durch die überarbeiteten EBA-Guidelines möglicherweise Änderungen erfahren. Deutlich wird dies etwa bei der Anschaffung von Kernbankensoftware durch Kreditinstitute, zumal die FMA IT-Sicherheit zu einem ihrer Prüfungsschwerpunkte für 2019 macht. Insgesamt ergeben sich für Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute durch die überarbeiteten Guidelines weitreichende Konsequenzen für Auslagerungsvorhaben.
- Völkl, Clemens
- IT-Sicherheit
- EBA-Guidelines
- JEL-Classification: K 23, G 21
- Auslagerung
- SREP
- Outsourcing
- IKT-Bewertung
- Software
- OEBA 2019, 279
- Proportionalitätsprinzip
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