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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Informationspflichten eines Inkassobüros nach VKrG.

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§§ 28, 30 UWG; § 6 VKrG. Der Verbandskläger ist für die seinen Unterlassungsanspruch begründenden Tatbestandselemente behauptungs- und beweispflichtig. Dem Argument der Schwierigkeit des „Negativbeweises“ kommt kein entscheidendes Gewicht zu.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2019/2562
  • OGH, 20.12.2018, 4 Ob 226/18s

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