


Zur Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 548 Wörter, Seiten 299-300
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§ 2 AnfO; § 28 IO. Benachteiligungsabsicht liegt auch vor, wenn der Schuldner andere Ziele verfolgt als die Gläubigerbenachteiligung, dabei aber eine solche zumindest als naheliegend ansieht und sich damit, obwohl nicht bezweckt, vielleicht sogar subjektiv unerwünscht, bewusst und positiv abfindet.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2019/2566
- OGH, 21.09.2018, 3 Ob 97/18p
§ 2 AnfO; § 28 IO. Benachteiligungsabsicht liegt auch vor, wenn der Schuldner andere Ziele verfolgt als die Gläubigerbenachteiligung, dabei aber eine solche zumindest als naheliegend ansieht und sich damit, obwohl nicht bezweckt, vielleicht sogar subjektiv unerwünscht, bewusst und positiv abfindet.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2019/2566
- OGH, 21.09.2018, 3 Ob 97/18p