


Abberufung Liquidator aus wichtigem Grund; Ersatzernennung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1095 Wörter, Seiten 352-353
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Wenn der Liquidator nicht für die zeitgerechte Aufstellung und Zustellung der in § 91 Abs 1 GmbHG verlangten Bilanzen sorgt, kann dies einen wichtigen Grund zur Ersatzernennung bilden.
Die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund für die gerichtliche Abberufung von Liquidatoren vorliegt, ist eine ErmessensE.
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- OGH, 18.02.2021, 6 Ob 201/20g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/98
- § 89 Abs 2 GmbHG
- OLG Wien, 24.08.2020, 6 R 126/20y-36
- § 91 Abs 1 GmbHG
Wenn der Liquidator nicht für die zeitgerechte Aufstellung und Zustellung der in § 91 Abs 1 GmbHG verlangten Bilanzen sorgt, kann dies einen wichtigen Grund zur Ersatzernennung bilden.
Die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund für die gerichtliche Abberufung von Liquidatoren vorliegt, ist eine ErmessensE.
- OGH, 18.02.2021, 6 Ob 201/20g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/98
- § 89 Abs 2 GmbHG
- OLG Wien, 24.08.2020, 6 R 126/20y-36
- § 91 Abs 1 GmbHG