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Abberufung Liquidator aus wichtigem Grund; Ersatzernennung

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Wenn der Liquidator nicht für die zeitgerechte Aufstellung und Zustellung der in § 91 Abs 1 GmbHG verlangten Bilanzen sorgt, kann dies einen wichtigen Grund zur Ersatzernennung bilden.

Die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund für die gerichtliche Abberufung von Liquidatoren vorliegt, ist eine ErmessensE.

  • OGH, 18.02.2021, 6 Ob 201/20g
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2021/98
  • § 89 Abs 2 GmbHG
  • OLG Wien, 24.08.2020, 6 R 126/20y-36
  • § 91 Abs 1 GmbHG

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