Abgeltung außerordentlicher Pflegeleistungen eines Kindes / Anrechnung von Vorempfängen auf derartige Ansprüche
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 138
- Rechtsprechung, 3150 Wörter
- Seiten 649 -653
- https://doi.org/10.33196/jbl201610064901
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Die gesetzliche Beistandspflicht nach § 137 ABGB wird einerseits durch die Zumutbarkeit für den Einzelnen und andererseits durch die gesellschaftliche Üblichkeit der Leistungen begrenzt. Pflegeleistungen, die nach Art oder Ausmaß im Rahmen eines gewöhnlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nicht gesellschaftlich üblich sind, gehen über das „Geschuldete“ hinaus. Für solche außerordentlichen Pflegeleistungen kommt eine Abgeltung aufgrund einer Vereinbarung, aber auch auf Basis einer Kondiktion nach § 1435 ABGB (analog) oder einer nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 1037 ABGB in Betracht.
Vorempfänge sind auf solche Ansprüche nur dann anzurechnen, wenn der Gepflegte eine Gegenleistung erbringen wollte und deshalb den pflegenden Angehörigen (auch aufgrund einer sittlichen Verpflichtung) schenkungsweise bedachte.
- JBL 2016, 649
- § 137 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LGZ Wien, 28.01.2016, 36 R 250/15d
- Allgemeines Privatrecht
- § 1435 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 24.05.2016, 8 Ob 37/16y
- § 1037 ABGB
- Arbeitsrecht
- BG Floridsdorf, 26.05.2015, 77 C 92/12m
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