


Aufforderung zur Zahlung als solche keine unerlaubte Handlung iS des Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 138
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1185 Wörter, Seiten 663-664
30,00 €
inkl MwSt




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Die Zuhilfenahme gerichtlich vorgesehener Instrumente zur Durchsetzung einer vermeintlich zustehenden Forderung ist zulässig und daher keine unerlaubte Handlung iS des Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007.
Die bloße Aufforderung einer Partei, eine Forderung zu begleichen, ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände, die eine unerlaubte Handlung bzw einen Eingriff in eine rechtlich geschützte Position nahelegen, keine unerlaubte Handlung iS des Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007.
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- Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007
- OGH, 28.01.2016, 1 Ob 237/15g
- OLG Wien, 23.10.2015, 11 R 145/15x
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGZ Wien, 29.05.2015, 13 Cg 163/14g
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2016, 663
- Arbeitsrecht
Die Zuhilfenahme gerichtlich vorgesehener Instrumente zur Durchsetzung einer vermeintlich zustehenden Forderung ist zulässig und daher keine unerlaubte Handlung iS des Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007.
Die bloße Aufforderung einer Partei, eine Forderung zu begleichen, ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände, die eine unerlaubte Handlung bzw einen Eingriff in eine rechtlich geschützte Position nahelegen, keine unerlaubte Handlung iS des Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007.
- Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007
- OGH, 28.01.2016, 1 Ob 237/15g
- OLG Wien, 23.10.2015, 11 R 145/15x
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGZ Wien, 29.05.2015, 13 Cg 163/14g
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2016, 663
- Arbeitsrecht