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Heft 10, Oktober 2018, Band 31
Änderungen am WE-Objekt in einer Reihenhausanlage und Beurteilung der Verkehrsüblichkeit
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 956 Wörter
- Seiten 336-337
- https://doi.org/10.33196/wobl201810033601
30,00 €
inkl MwStDie Außenwand eines WE-Objekts verliert nicht schon deshalb die Qualifikation als allgemeiner Teil der Liegenschaft, nur weil es als Eckreihenhaus an drei Seiten von Zubehörflächen umgeben ist. Änderungen hieran dürfen daher, damit sie genehmigt werden können, insbesondere schutzwürdige Interessen der anderen Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigen und müssen entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse der Antragsteller dienen. Die Frage nach der Verkehrsüblichkeit ist eine solche des Einzelfalls. Dass es sich beim WE-Objekt der Antragsteller um ein Reihenhaus handelt, ändert daran nichts.
- § 16 WEG
- LG Innsbruck, 2 R 106/17b
- WOBL-Slg 2018/105
- Miet- und Wohnrecht
- BG Innsbruck, 11 Msch 28/14g
- OGH, 10.04.2018, 5 Ob 49/18v, Zurückweisung des Revisionsrekurses
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