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Akteneinsicht in Bauakt eines Bauvorhabens

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 144
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1946 Wörter, Seiten 754-756

30,00 €

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Ausgehend von der einem Anrainer nach der Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996) zukommenden Befugnis zur Überwachung der konsenskonformen Umsetzung des Bauvorhabens mit dem Recht auf Antragstellung auf Erlassung baubehördlicher Aufträge, muss ihm auch ein Recht auf Akteneinsicht in den Bauakt des betreffenden Bauvorhabens zur Wahrung dieses Rechts zukommen. Dies gilt unabhängig davon auch für jene Anrainer, die infolge Unterlassung der Erhebung von tauglichen Einwendungen in einem rechtskräftig abgeschlossenen baubehördlichen Bewilligungsverfahren ihre Parteistellung verloren haben, zumal die K-BO 1996 keine Beschränkung des in § 34 Abs 3 leg cit normierten Rechts auf den Personenkreis jener Anrainer, denen bis zum rechtskräftigen Abschluss des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens Parteistellung zukam, enthält.

  • JBL 2022, 754
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 34 Abs 3 K-BO
  • Zivilverfahrensrecht
  • VwGH, 22.04.2022, Ra 2019/06/0236
  • Arbeitsrecht

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