Heilung des Formmangels bei Schenkung einer Liegenschaft / Zurechnung der Zuwendung einer Privatstiftung zum Erblasser
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 144
- Rechtsprechung, 1320 Wörter
- Seiten 736 -737
- https://doi.org/10.33196/jbl202211073601
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Eine (Jahre nach dem Schenkungsvertrag) in der Stiftungszusatzurkunde in Notariatsaktsform vorgenommene Bekräftigung des Eigentums der Stiftung an der Liegenschaft sowie der Verzicht auf das Fruchtgenussrecht heilt den Formmangel der Schenkung. Dadurch wird ausreichend dokumentiert, dass der Schenkungswille des Erblassers nicht gegen Übereilung geschützt werden muss.
Hat der Erblasser als Stifter im Zeitpunkt, in dem die Privatstiftung einem Pflichtteilsberechtigten ein Baurecht an einer Liegenschaft einräumt, auf die Stiftung keinerlei rechtliche Einflussmöglichkeit mehr, ist die Rechtseinräumung selbst bei Qualifikation als pflichtteilsrelevante Schenkung iS des § 785 Abs 3 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 nicht dem Erblasser als Geschenkgeber zuzurechnen.
- Weilguny, Tanja
- § 943 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 34 PSG
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- Straf- und Strafprozessrecht
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- Allgemeines Privatrecht
- OLG Wien, 20.10.2021, 13 R 98/20g
- JBL 2022, 736
- § 785 Abs 3 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- OGH, 27.06.2022, 2 Ob 59/22y
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