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Schilchegger, Johann

Innere Urkundeneinheit bei aus mehreren losen Blättern bestehendem fremdhändigen Testament

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Die Bejahung der für die Annahme der Formgültigkeit eines aus mehreren losen Blättern bestehenden fremdhändigen Testaments ausreichenden inneren Urkundeneinheit erfordert im (typischen) Fall einer nicht handschriftlich verfassten fremdhändigen letztwilligen Verfügung einen – vom Testator unterfertigten – Vermerk auf dem zusätzlichen Blatt mit Bezugnahme auf seine letztwillige Verfügung. Die bloße Fortsetzung des Texts genügt hingegen bei einer nicht handschriftlich verfassten fremdhändigen letztwilligen Verfügung nicht zur Herstellung innerer Urkundeneinheit.

Eine Solidarhaftung mehrerer erbantrittserklärter Erben für die Kosten kommt nicht in Betracht, weil jede Erbantrittserklärung ihr eigenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann.

Da § 54 Abs 1a ZPO im außerstreitigen Verfahren nach keine Anwendung findet, ist das Kostenverzeichnis des Erstantragstellers umfassend zu prüfen.

  • Schilchegger, Johann
  • § 54 Abs 1a ZPO
  • LG Wiener Neustadt, 02.12.2021, 16 R 284/21k
  • § 78 AußStrG
  • § 185 AußStrG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • BG Baden, 13.08.2021, 20 A 157/18s
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2022, 731
  • Arbeitsrecht
  • § 579 ABGB
  • OGH, 26.04.2022, 2 Ob 29/22m

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