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Aufrechnung als Oppositionsgrund
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Rechtsprechung des OGH, 649 Wörter
- Seiten 65-66
- https://doi.org/10.47782/oeba202001006501
20,00 €
inkl MwSt§§ 1438, 1440 ABGB; § 60 AktG. Wer eine außergerichtliche Aufrechnung behauptet, muss auch die Aufrechnungshandlung dartun, weil das Gegenüberstehen gleichartiger Forderungen zunächst nur ein Aufrechnungsverhältnis schafft und Schuldtilgung nur bei Hinzutreten der Aufrechnungshandlung erfolgt. Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung nach § 1438 ABGB kommt es auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 26.06.2019, 3 Ob 116/18g
- oeba-Slg 2020/2640
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