Zum Hauptinhalt springen
Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Berücksichtigung von (vorerst) nicht verwertetem Schuldnervermögen nach § 194 IO

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

§ 352 EO; §§ 193, 194 IO. Ist die vorherige Vermögensverwertung objektiv unmöglich, ist ein Zahlungsplan auch ohne sie zulässig. Bei rechtlichen Verwertungshindernissen, die nicht in der Ingerenz des Schuldners liegen, kommt eine Berücksichtigung des nicht verwerteten Vermögens bei der Quote nur insoweit in Betracht, als durch das (vorerst) beim Schuldner verbleibende Vermögen dessen Leistungsfähigkeit erhöht wird.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2020/2637
  • OGH, 24.09.2019, 8 Ob 72/19z

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!