- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 68
- Berichte und Analysen, 5974 Wörter
- Seiten 30 -36
- https://doi.org/10.47782/oeba202001003001
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Am 20.6.2019 wurden zwei neue EU-Normen zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs“ erlassen. Die Richtlinie (EU) 2019/1160 ändert die OGAW-Richtlinie und die AIFM-Richtlinie, die schrittweise wirksame Verordnung (EU) 2019/1156 enthält parallel dazu insbesondere Details zu Marketing-Anzeigen, Gebühren und Entgelten, die in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten erhoben werden, und neuen Befugnissen für die ESMA. Erklärte Ziele der neuen Regelwerke sind Erleichterungen des grenzüberschreitenden Vertriebs von OGAW und AIF, weil nach wie vor gewisse Hindernisse die Möglichkeiten von Fondsverwaltern, die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang zu nutzen, beeinträchtigen bzw Stärkung der Markteffizienz. Laut Kommissionsvorschlag vom 12.3.2018 sind nur 37% der OGAW und etwa 3% der AIF für den Verkauf in mehr als drei Mitgliedstaaten registriert. Zwar haben die Normen vielversprechende Bezeichnungen, doch es ist fraglich, ob damit das erklärte Ziel erreicht werden kann. Der Autor nimmt in diesem Artikel kritisch zu den neuen Regeln Stellung.
- Majcen, Rolf
- grenzüberschreitender Vertrieb
- Pre-Marketing
- Privatplatzierung
- UCITS
- AIF
- OEBA 2020, 30
- JEL-Classification: G 15, G 18, G 28, K 23
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