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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Geltendmachung von Anlegerentschädigungsansprüchen nach § 76 Abs 2 WAG 2007

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§ 93 BWG; §§ 23b, 23c WAG 1996; §§ 75, 76 WAG 2007. Nach § 76 Abs 2 WAG 2007 können Forderungsberechtigte aus Wertpapierdienstleistungen während eines Zeitraums von einem Jahr ab Eröffnung des Konkurses ihre Ansprüche bei der Anlegerentschädigungseinrichtung anmelden. Dabei ist es dem einzelnen Anleger grundsätzlich zumutbar, bekanntzugeben, aus welcher Investition er Ersatz begehrt.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2020/2638
  • OGH, 23.07.2019, 9 Ob 82/18a

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