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Auswirkung eigenmächtiger baulicher Veränderungen auf die Nutzwertfestsetzung im Wohnungseigentum

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Nehmen Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen an ihren Wohnungseigentumsobjekten und an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft in der Form vor, dass die der Wohnungseigentumsbegründung zugrunde gelegte Parifizierung bzw Nutzwertberechnung nicht mehr den für sie geltenden zwingenden Grundsätzen entspricht, so führt dies nur zu einer Änderung der Nutzwertfestsetzung, wenn diese Veränderungen auf einer privatrechtlichen Einigung der Wohnungseigentümer basieren oder auf einer gerichtlichen Genehmigung, da sich andernfalls die dafür maßgebliche Widmung nicht geändert hat. Der materiellen Rechtslage widersprechende, also bloß faktische Veränderungen rechtfertigen die Neufestsetzung der Nutzwerte nicht.

  • OGH, 01.03.2017, 5 Ob 207/16a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2017/119
  • § 9 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 863 ABGB
  • LG Salzburg, 22 R 209/16p

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