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Heft 11, November 2013, Band 26
Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung der leasio enormis bereits vor der Erlangung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 1487 Wörter
- Seiten 298-299
- https://doi.org/10.33196/wobl201311029801
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inkl MwStDie Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes kann auch schon vor einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung geltend gemacht werden; die Verjährungsfrist für die Anfechtung des Vertrags wegen Verletzung über die Hälfte beginnt daher – ungeachtet des Erfordernisses einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung des Vertrags – mit dem Vertragsabschluss zu laufen.
- § 1487 ABGB
- LGZ Graz, 7 R 60/12p
- WOBL-Slg 2013/118
- § 29 Abs 1 Stmk GVG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 24.04.2013, 9 Ob 4/13y
- BG Graz-Ost, 211 C 213/11y
- § 934 ABGB
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