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Kündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes

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Die Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall MRG setzt nicht Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts voraus, ist also auch an einen Minderjährigen möglich. Reicht bei Überlassung an Eintrittsberechtigte schon ihr künftiger Bedarf aus, um den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 Fall 1 MRG abzuwenden, muss das umso mehr gelten, wenn dieser Bedarf bereits im Überlassungszeitpunkt besteht.

  • LGZ Wien, 39 R 368/12z
  • WOBL-Slg 2013/110
  • § 30 Abs 2 Z 4 MRG
  • OGH, 21.08.2013, 3 Ob 129/13m
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Leopoldstadt, 36 C 12/12i

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