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Heft 11, November 2013, Band 26
Zur Zulässigkeit des Rechtsweges für ein Feststellungsbegehren betreffend die Angemessenheit des nach Anhebung gem § 12a Abs 3 MRG begehrten Hauptmietzinses
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 3116 Wörter
- Seiten 303-306
- https://doi.org/10.33196/wobl201311030301
30,00 €
inkl MwStDer Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Hauptfrage, ob wegen Verwirklichung der Tatbestände des § 12a Abs 1 oder 3 MRG ein Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters besteht, ausdrücklich in das Außerstreitverfahren verwiesen. Die gesetzlich vorgesehene Verbindung eines weiteren gleichlautenden Antrags bzw eines auf die Feststellung des begrifflichen Gegenteils gerichteten Antrags scheitert nur dann, wenn der Mieter mit seiner später erhobenen Klage die falsche Verfahrensart wählte und der OGH an die die Zulässigkeit des Rechtswegs bejahende Entscheidung des BerufungsG gebunden ist.
- Klicka, Thomas
- LGZ Wien, 40 R 327/12b
- § 235 ZPO
- § 233 ZPO
- WOBL-Slg 2013/121
- BG Innere Stadt Wien, 61 C 53/11p
- Miet- und Wohnrecht
- § 411 ZPO
- § 12a Abs 3 MRG
- § 37 Abs 1 Z 8 MRG
- OGH, 06.06.2013, 5 Ob 50/13h
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