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Generalverzicht bei Mietvertragsbeendigung auf dem Prüfstand des Transparenzgebots?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
638 Wörter, Seiten 293-294

30,00 €

inkl MwSt

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Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG soll eine durchschaubare, möglichst klare und verständliche Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sicherstellen, um zu verhindern, dass der für die jeweilige Vertragsart typische Verbraucher von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird oder ihm unberechtigt Pflichten abverlangt werden. Maßstab für die Transparenz ist das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen „Durchschnittskunden“.

  • Vonkilch, Andreas
  • WOBL-Slg 2013/116
  • OGH, 16.07.2013, 5 Ob 114/13w, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • LGZ Wien, 39 R 30/13w
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Josefstadt, 10 Msch 28/12v
  • § 6 Abs 3 KSchG

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