Zum Hauptinhalt springen
Vonkilch, Andreas

Generalverzicht bei Mietvertragsbeendigung auf dem Prüfstand des Transparenzgebots?

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG soll eine durchschaubare, möglichst klare und verständliche Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sicherstellen, um zu verhindern, dass der für die jeweilige Vertragsart typische Verbraucher von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird oder ihm unberechtigt Pflichten abverlangt werden. Maßstab für die Transparenz ist das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen „Durchschnittskunden“.

  • Vonkilch, Andreas
  • WOBL-Slg 2013/116
  • OGH, 16.07.2013, 5 Ob 114/13w, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • LGZ Wien, 39 R 30/13w
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Josefstadt, 10 Msch 28/12v
  • § 6 Abs 3 KSchG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!