


Keine Klagsanmerkung im Grundbuch gegen einen außerbücherlichen Erwerber
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 632 Wörter, Seiten 291-292
30,00 €
inkl MwSt




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Die Eintragung im Grundbuch ist der Modus beim Eigentumserwerb unbeweglicher Sachen. Das Gesetz hat Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz normiert, außerhalb dieses Bereichs ist kein Platz für sog „außerbücherliches Eigentum“. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die Übergabe der Liegenschaft iVm einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (nur) einen auf Erwerb des dinglichen Rechts gerichteten Titel, nicht jedoch das dingliche Recht selbst.
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- WOBL-Slg 2013/114
- § 21 GBG
- LG Wr. Neustadt, 18 R 179/12w
- Miet- und Wohnrecht
- § 27 Abs 2 WEG
- BG Gloggnitz, 3 C 546/12i
- OGH, 06.06.2013, 5 Ob 91/13p, Zurückweisung des Revisionsrekurses
Die Eintragung im Grundbuch ist der Modus beim Eigentumserwerb unbeweglicher Sachen. Das Gesetz hat Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz normiert, außerhalb dieses Bereichs ist kein Platz für sog „außerbücherliches Eigentum“. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die Übergabe der Liegenschaft iVm einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (nur) einen auf Erwerb des dinglichen Rechts gerichteten Titel, nicht jedoch das dingliche Recht selbst.
- WOBL-Slg 2013/114
- § 21 GBG
- LG Wr. Neustadt, 18 R 179/12w
- Miet- und Wohnrecht
- § 27 Abs 2 WEG
- BG Gloggnitz, 3 C 546/12i
- OGH, 06.06.2013, 5 Ob 91/13p, Zurückweisung des Revisionsrekurses