Zum Hauptinhalt springen

Keine Klagsanmerkung im Grundbuch gegen einen außerbücherlichen Erwerber

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Eintragung im Grundbuch ist der Modus beim Eigentumserwerb unbeweglicher Sachen. Das Gesetz hat Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz normiert, außerhalb dieses Bereichs ist kein Platz für sog „außerbücherliches Eigentum“. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die Übergabe der Liegenschaft iVm einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (nur) einen auf Erwerb des dinglichen Rechts gerichteten Titel, nicht jedoch das dingliche Recht selbst.

  • WOBL-Slg 2013/114
  • § 21 GBG
  • LG Wr. Neustadt, 18 R 179/12w
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 27 Abs 2 WEG
  • BG Gloggnitz, 3 C 546/12i
  • OGH, 06.06.2013, 5 Ob 91/13p, Zurückweisung des Revisionsrekurses

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!