


Rücktrittsrecht des Mieters vom Haustürgeschäft bei im Mietobjekt unterfertigter Vertragsänderung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4202 Wörter, Seiten 294-298
30,00 €
inkl MwSt




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Das KSchG findet auch auf Bestandverträge Anwendung, sofern einander ein Unternehmer und ein Verbraucher gegenüberstehen. Auf Dauerschuldverhältnisse ist nicht nur § 30a KSchG sondern auch § 3 Abs 1 KSchG anwendbar. Die Sonderregelung des § 3 Abs 1 letzter Satz KSchG, wonach das Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags erlischt, ist auf andere Dauerschuldverhältnisse als Versicherungsverträge nicht anzuwenden.
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- Fidler, Philipp
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- WOBL-Slg 2013/117
- LG Wr. Neustadt, 18 R 57/12d
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 27.06.2013, 8 Ob 130/12v
- § 30a KSchG
- BG Neunkirchen, 3 C 2519/10i
- § 3 Abs 1 KSchG
Das KSchG findet auch auf Bestandverträge Anwendung, sofern einander ein Unternehmer und ein Verbraucher gegenüberstehen. Auf Dauerschuldverhältnisse ist nicht nur § 30a KSchG sondern auch § 3 Abs 1 KSchG anwendbar. Die Sonderregelung des § 3 Abs 1 letzter Satz KSchG, wonach das Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags erlischt, ist auf andere Dauerschuldverhältnisse als Versicherungsverträge nicht anzuwenden.
- Fidler, Philipp
- WOBL-Slg 2013/117
- LG Wr. Neustadt, 18 R 57/12d
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 27.06.2013, 8 Ob 130/12v
- § 30a KSchG
- BG Neunkirchen, 3 C 2519/10i
- § 3 Abs 1 KSchG