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Beischaffung von Gerichtsakten als Ermittlungshandlung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 143
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1716 Wörter, Seiten 125-126

30,00 €

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Der im Kontext der Definition des Zwecks des Ermittlungsverfahrens verwendete Begriff „behördenintern“ in § 91 Abs 2 letzter Satz StPO ist im Zusammenhang mit § 1 Abs 2 S 1 StPO zu sehen, wonach sich der Beginn des Strafverfahrens mit dem (Anfangs-)Zeitpunkt des Ermittelns der Kriminalpolizei oder der StA zur Aufklärung eines Anfangsverdachts bestimmt. Ausschließlich das Tätigwerden dieser Behörden in bestimmter Weise ist für den Beginn des Strafverfahrens entscheidend. (Nur) Informationsquellen der Genannten, die diese ohne Inanspruchnahme Dritter nutzen können und dürfen, sind „behördenintern“ iS des § 91 Abs 2 letzter Satz StPO. Die Beischaffung eines Gerichtsakts durch die StA zur Einsicht und Anfertigung von Kopien ist nicht als Nutzung einer behördeninternen Informationsquelle anzusehen.

  • JBL 2021, 125
  • LG Salzburg, 04.09.2019, AZ [...]
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 91 Abs 2 letzter Satz StPO
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 10.09.2020, 12 Os 23/20d
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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