


Beschädigung einer Mauer durch ausbreitende Wurzeln eines auf zwei Nachbargrundstücken befindlichen Baums
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3046 Wörter, Seiten 112-115
30,00 €
inkl MwSt




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Ausgehend von dem Nebeneinander zwischen Selbsthilferecht iSd § 422 ABGB sowie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen nach § 364 ABGB sind darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Es gebietet der allgemeine deliktische Güterschutz, dass bei erkennbarer Schädigung von Objekten aufgrund eindringender Wurzeln (§ 422 ABGB) oder unmittelbarer Zuleitung (§ 364 Abs 2 ABGB) jedenfalls eine Rechtswidrigkeit seitens des Pflanzeneigentümers zu bejahen ist, die zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen bezüglich des geschädigten Objekts führt.
-
- § 422 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2014/43
- OGH, 19.11.2013, 10 Ob 47/13d
- § 364 Abs 2 ABGB
- § 18 WEG
- § 14 ZPO
- BG Graz-Ost, 206 C 255/09k
- LGZ Graz, 3 R 6/13v
Ausgehend von dem Nebeneinander zwischen Selbsthilferecht iSd § 422 ABGB sowie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen nach § 364 ABGB sind darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Es gebietet der allgemeine deliktische Güterschutz, dass bei erkennbarer Schädigung von Objekten aufgrund eindringender Wurzeln (§ 422 ABGB) oder unmittelbarer Zuleitung (§ 364 Abs 2 ABGB) jedenfalls eine Rechtswidrigkeit seitens des Pflanzeneigentümers zu bejahen ist, die zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen bezüglich des geschädigten Objekts führt.
- § 422 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2014/43
- OGH, 19.11.2013, 10 Ob 47/13d
- § 364 Abs 2 ABGB
- § 18 WEG
- § 14 ZPO
- BG Graz-Ost, 206 C 255/09k
- LGZ Graz, 3 R 6/13v