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Bittner, Ludwig

ERV im Rechtsmittelverfahren nach dem GBG und UHG

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Revisionsrekurse in Grundbuchsachen sind im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen. Das gesetzwidrige Absehen von der Nutzung des elektronischen Rechtverkehrs führt zu einem Verbesserungsverfahren. Dies soll auch bei Verfahren nach dem UHG gelten. Solange für Rechtsmittel keine gesonderte Struktur zur Verfügung steht, kann das Rechtsmittel als „sonstige Ersteingabe“ mit PDF-Anhang unter Bezugnahme auf die TZ des Erstgerichtes eingebracht werden.

  • Bittner, Ludwig
  • § 89c Abs 5 Z 1 GOG
  • § 3 UHG
  • § 89c Abs 6 GOG
  • WOBL-Slg 2014/47
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 448 Geo
  • OGH je, 18.04.2013, 5 Ob 24/13k5 Ob 38/13v5 Ob 39/13s5 Ob 52/13b5 Ob 53/13z5 Ob 66/13m5 Ob 223/12y

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