Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Beschluss über den Rückersatz von Kosten für einen selbst durchgeführten Fenstertausch ist außerordentliche Verwaltung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
673 Wörter, Seiten 111-112

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Beschluss über den Rückersatz von Kosten für einen selbst durchgeführten Fenstertausch ist außerordentliche Verwaltung in den Warenkorb legen

Die Beschlussfassung, Wohnungseigentümern, die ihre Fenster auf eigene Kosten austauschten, einen Geldersatz zu gewähren, sprengt zwar den Rahmen der ordentlichen Verwaltung iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002, ist aber auch nicht zu den in § 834 ABGB geregelten wichtigen Veränderungen zu zählen. Der Verzicht auf die Rückforderung eines bereits geleisteten Investitionsersatzes ist der Beschlussfassung über dessen Gewährung gleichzuhalten. In beiden Fällen geht es um die Verfügung über Mittel aus der Rücklage, die nach § 31 WEG 2002 ein Sondervermögen der Eigentümergemeinschaft darstellt. Es liegt daher eine Beschlussfassung über eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung iSd § 29 WEG 2002 vor.

  • LG Salzburg, 2 R 161/10f, siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Löcker in diesem Heft der wobl 2014/95
  • § 834 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 31 WEG
  • WOBL-Slg 2014/41
  • § 28 Abs 1 Z 1 WEG
  • § 29 WEG
  • OGH, 02.10.2012, 5 Ob 147/12x, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 14 Abs 1 Z 1 WEG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice