Betrachtungen zum AMAS-Algorithmus
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 9
- Aufsatz, 3042 Wörter
- Seiten 24 -29
- https://doi.org/10.33196/ziir202101002401
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Das Arbeitsmarktchancen Assistenz-System (im folgenden AMAS-Algorithmus genannt) wurde entwickelt, um die AMS-Berater bei der Einschätzung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitsuchenden zu unterstützen und damit eine effizientere Ressourceneinsetzung zu gewährleisten. Mit Bescheid der DSB vom 16.8.2020, D123.1020 2020-0-513.605, wurde der Einsatz des AMAS-Algorithmus wegen Fehlens einer geeigneten Rechtsgrundlage zunächst untersagt. Dieser Bescheid wurde infolge einer Beschwerde zwischenzeitlich ersatzlos behoben (BVwG 18.12.2020, W256 223560-1/5E). Im folgenden Beitrag wird an zentrale Argumente der DSB angeknüpft und dabei die eigene Sichtweise dargestellt.
- Gerhartl, Andreas
- § 31 AMSG
- Art 22 DSGVO
- ZIIR 2021, 24
- § 38c AMSG
- erhebliche Beeinträchtigung
- ErwGr 71 zur DSGVO
- Art 4 DSGVO
- § 29 AMSG
- § 1 AMSG
- § 6 AMFG
- § 1 DSG
- automatisierte Entscheidungsfindung
- Profiling
- § 25 AMSG
- behördlicher Eingriff
- Medienrecht
- Betreuungsplan
- Aktive und passive Arbeitsmarktpolitik
- Art 6 DSGVO
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