Bieterwechsel in der Verhandlungsphase kann zulässig sein
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 2016
- Judikatur, 2566 Wörter
- Seiten 310 -314
- https://doi.org/10.33196/rpa201605031001
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Eine strikte Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter im Sinne von Art 10 iVm Art 51 RL 2004/17 würde zu dem Schluss führen, dass nur die Wirtschaftsteilnehmer, die als solche bei der Vorauswahl berücksichtigt worden sind, Angebote vorlegen und den Zuschlag erhalten können.
Die Anforderung einer rechtlichen und tatsächlichen Identität von Bietern kann jedoch gesenkt werden, um in einem Verhandlungsverfahren einen angemessenen Wettbewerb, wie ihn Art 54 Abs 3 RL 2004/17 verlangt, zu gewährleisten.
Ein Wirtschaftsteilnehmer kann nach Auflösung einer Bietergemeinschaft, zu der er gehörte und die von dem Auftraggeber in der Vorauswahl berücksichtigt wurde, im eigenen Namen an dem Verhandlungsverfahren nur unter Bedingungen weiter teilnehmen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter nicht beeinträchtigen.
Ein Auftraggeber verstößt insoweit nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter, wenn er es einem der beiden Wirtschaftsteilnehmer einer Bietergemeinschaft, die als solche von ihm zur Vorlage eines Angebots aufgefordert wurde, gestattet, nach der Auflösung dieser Bietergemeinschaft an deren Stelle zu treten und im eigenen Namen an dem Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags teilzunehmen, sofern erwiesen ist, dass dieser Wirtschaftsteilnehmer die von dem Auftraggeber festgelegten Anforderungen allein erfüllt und dass seine weitere Teilnahme an diesem Verfahren nicht zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation der übrigen Bieter führt.
- Vrbovszky, Sonja
- Verhandlungsverfahren Sektorenbereich
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Änderung Bewerber Bieter
- Insolvenz eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft
- ausreichender Wettbewerb
- Wettbewerbsgrundsatz
- Art 54 RL 2004/17/EG
- Bieterwechsel
- Art 51 Abs 3 RL 2004/17/EG
- RPA 2016, 310
- Auflösung Bietergemeinschaft
- Art 11 RL 2004/17/EG
- Mindestanzahl von Bietern
- Bieteridentität
- Ausscheiden aus Bietergemeinschaft
- Bewerbergemeinschaft
- Vergaberecht
- EuGH, 24.05.2016, C-396/14, „MT Højgaard und Züblin“
- Art 10 RL 2004/17/EG
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