Zusammenrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 2016
- Judikatur, 1865 Wörter
- Seiten 284 -287
- https://doi.org/10.33196/rpa201605028401
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Die Zugehörigkeit einzelner beauftragter Leistungen zu einem Vorhaben setzt nicht voraus, dass diese Leistungen jeweils an demselben Bauwerk durchgeführt werden.
Das einheitliche Vergabevorhaben iSd § 13 BVergG 2006 ist in einer funktionellen Betrachtungsweise zu beurteilen. Dies erfordert die Einbeziehung unterschiedlicher Gesichtspunkte wie den örtlichem Zusammenhang, den gemeinsamen Zweck, die gemeinsame Planung oder das Vorliegen von Aufträgen aus gleichen Fachgebieten
Als weiterer Gesichtspunkt ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang der in Frage stehenden Auftragsvergaben zu berücksichtigen.
Die gepflogene Praxis der Auftragsvergabe, der mit den Aufträgen verbundene gemeinsame Zweck, der örtliche Zusammenhang, die zentrale Koordinierung und die gemeinsame Budgetierung sind zur Beurteilung, ob ein einheitliches Vorhaben gegeben ist, relevante Kriterien.
- Keisler, Robert
- § 4 Z 1 BVergG
- § 14 Abs 1 BVergG
- § 13 Abs 4 BVergG
- RPA 2016, 284
- § 2 Z 11 BVergG
- § 41 BVergG
- § 13 Abs 1 BVergG
- Direktvergabe
- geschätzter Auftragswert
- Vergaberecht
- einheitliches Bauvorhaben
- Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- funktionelle Betrachtungsweise
- VwGH, 20.04.2016, Ro 2014/04/0071, („Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gemeindebauten“)
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