Das Diskriminierungsverbot des Artikels 21 GRC aufgrund des Vermögens als verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 20
- Abhandlung, 6985 Wörter
- Seiten 386 -396
- https://doi.org/10.33196/jrp201204038601
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Der VfGH hat entschieden, dass manche Bestimmungen der EU-Grundrechtscharta den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten des B-VG gleichzustellen sind. Der Beitrag geht zuerst den Voraussetzungen dieser Gleichstellung nach und zeigt, dass sie bei dem Diskriminierungsverbot des Art 21 GRC erfüllt sind. In der Folge wird das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Vermögens etwas beleuchtet. Der Beitrag legt dar, dass „Vermögen“ hier als subjektive, positive oder negative, Vermögenslage einer Person zu verstehen ist. In der Folge wird der potentiell sehr weite Anwendungsbereich dieses Verbotes dargelegt.
- Rebhahn, Robert
- Vermögen.
- EU-Grundrechtscharta
- Art 21 EU-Grundrechtecharta
- JRP 2012, 386
- Art 144 B-VG
- Diskriminierung, mittelbare
- UN-Pakte über bürgerliche und soziale Rechte
- Art 140 B-VG
- Art 139 B-VG
- Diskriminierung aufgrund Vermögens
- Art 14 EMRK
- Rechtstheorie, -geschichte
- verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte
- Eigentum
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