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Lang , Michael

Die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden zur Erlassung allgemeiner Bestimmungen auf dem Gebiet des Abgabenrechts und von Abgabenverfahrensregelungen

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Die mit 1. Jänner 2010 in Kraft getretene Vorschrift des § 7 Abs 6 F-VG gibt dem Bundesgesetzgeber die Zuständigkeit zur Regelung der allgemeinen Bestimmungen auf dem Gebiet des Abgabenrechts und des Abgabenverfahrensrechts. Welche Zuständigkeiten nun den Ländern und Gemeinden für die Erlassung von abgabenrechtlichen Vorschriften bleiben, war bereits Gegenstand von Untersuchungen einiger Fachautoren und wird in diesem Beitrag unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Argumente nochmals vertieft analysiert.

  • Lang , Michael
  • § 8 Abs 5 F-VG
  • § 4 BAO
  • § 6 Abs 1 Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz
  • § 1 BAO
  • JRP 2012, 338
  • § 7 Abs 6 F-VG
  • § 4 Abs 1 Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz
  • § 7 Abs 5 F-VG
  • Art 15 Abs 9 B-VG
  • § 26 BAO
  • § 9 K-AOG
  • Kompetenzverteilung
  • Verfahren
  • § 9 Kärntner Orts- und NächtigungstaxenG
  • Abgabenbehörden
  • Bestimmungen, allgemeine
  • Art 11 Abs 5 B-VG
  • Art 11 Abs 2 B-VG
  • Rechtstheorie, -geschichte
  • Beschlussrechtsabgaben
  • Zuständigkeit.

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