Zum Hauptinhalt springen

Datenschutzrecht: Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts in Bezug auf die Fähigkeit einer Person zur Erfüllung künftiger Zahlungsverpf...

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Art 22 Abs 1 der VO (EU) 2016/679 ist dahin auszulegen, dass eine „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ iS dieser Bestimmung vorliegt, wenn ein auf personenbezogene Daten zu einer Person gestützter Wahrscheinlichkeitswert in Bezug auf deren Fähigkeit zur Erfüllung künftiger Zahlungsverpflichtungen durch eine Wirtschaftsauskunftei automatisiert erstellt wird, sofern von diesem Wahrscheinlichkeitswert maßgeblich abhängt, ob ein Dritter, dem dieser Wahrscheinlichkeitswert übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dieser Person begründet, durchführt oder beendet.

  • EuGH, 07.12.2023, Rs C-634/21, OQ/Land Hessen, Beteiligte: SCHUFA Holding AG; Verwaltungsgericht Wiesbaden [Deutschland]
  • Art 6 Abs 1 und Art 22 der VO (EU) 2016/679 des EP und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG (Datenschutz-GrundVO)
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2024/36

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!