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wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 3, März 2024, Band 38

Wettbewerbsrecht: Begriffe ‚Unternehmen‘ und ‚Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen‘ – Beschlüsse der Notarkammer eines MS zur Festlegung der Methoden für die Berechnung der Gebühren

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1. Art 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass in einem MS niedergelassene Notare als „Unternehmen“ iS dieser Bestimmung anzusehen sind, wenn sie in bestimmten Situationen Tätigkeiten der Beurkundung von grundpfandrechtlichen Vorgängen, der Erteilung einer Vollstreckungsklausel, der Ausfertigung notarieller Urkunden, der Ausarbeitung von Rechtsgeschäften, der Beratung, der Erbringung technischer Dienstleistungen und der Beglaubigung von Tauschverträgen ausüben, da diese Tätigkeiten nicht in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgen.

2. Art 101 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass von einem Berufsverband wie der Notarkammer eines MS erlassene Vorschriften zur Vereinheitlichung der Art und Weise, in der die Notare dieses MS die Höhe der für die Ausübung bestimmter ihrer Tätigkeiten in Rechnung gestellten Gebühren berechnen, als Beschlüsse einer Unternehmensvereinigung iS dieser Bestimmung anzusehen sind.

3. Art 101 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass Beschlüsse einer Unternehmensvereinigung, mit denen die Art und Weise, in der die Notare die Höhe der für die Ausübung bestimmter ihrer Tätigkeiten in Rechnung gestellten Gebühren berechnen, vereinheitlicht wird, nach dieser Bestimmung verbotene „bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.

4. Art 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einer nationalen Wettbewerbsbehörde verwehrt, wegen einer Zuwiderhandlung einer Unternehmensvereinigung gegen diese Bestimmung individuelle Geldbußen gegen die Unternehmen zu verhängen, die Mitglieder des Leitungsorgans dieser Vereinigung sind, wenn diese Unternehmen an der Zuwiderhandlung nicht beteiligt waren.

  • WBl-Slg 2024/34
  • Art 101 Abs 1 AEUV
  • EuGH, 18.01.2024, Rs C-128/21, Lietuvos notarų rūmai, M. S., S. Š, D. V., V. P., J. P., D. L.-B., D. P., R. O. I./Lietuvos Respublikos konkurencijos taryba, Beteiligte: Lietuvos Respublikos teisingumo ministerija, Lietuvos Respublikos finansų ministerija;
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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