Keine sozialwidrige Kündigung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 38
- Rechtsprechung, 533 Wörter
- Seiten 153 -154
- https://doi.org/10.33196/wbl202403015301
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Bei hohem Einkommen kann selbst eine Einbuße von 40 % noch keine Sozialwidrigkeit der Kündigung bewirken, wenn der Arbeitnehmer weiterhin in der Lage ist, für sich und seine Familie den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
- OLG Innsbruck, 18.10.2023, 15 Ra 32/23b-35
- OGH, 11.01.2024, 8 ObA 81/23d
- § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2024/41
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