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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Wegfall des Sicherungszweckes nach § 7m Abs 3 AVRAG ist auch im Beschwerdeverfahren vor dem VwG zu berücksichtigen
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Materienrecht, 1147 Wörter
- Seiten 360-362
- https://doi.org/10.33196/zvg201704036001
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inkl MwStBeim Auftrag zum Erlag einer Sicherheit nach § 7m Abs 3 AVRAG ist im Beschwerdeverfahren wie bei einer Beschlagnahme von Gegenständen auch zu prüfen, ob seine weitere Aufrechterhaltung zulässig ist, weil keine sachverhaltsmäßig oder rechtlich relevanten Änderungen eingetreten sind. Somit ist ein Wegfall des Sicherungszweckes zu berücksichtigen und in diesem Fall der Auftrag zum Erlag einer Sicherheit aufzuheben. Der Sicherungszweck ist weggefallen, wenn der Auftragnehmer während des Beschwerdeverfahrens gegen den Auftrag, eine Sicherheit zu erlegen, die über ihn rechtskräftig verhängten betreffenden Verwaltungsstrafen bezahlt hat.
- LVwG Stmk, 16.02.2017, LVwG 33.15-892/2016
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 7m Abs 3 AVRAG
- ZVG-Slg 2017/61
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