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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Fehlender Rechtsschutz im Fall der unterbliebenen Beschwerdevorlage
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Verfahrensrecht, 1677 Wörter
- Seiten 304-306
- https://doi.org/10.33196/zvg201704030401
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inkl MwStWenn die Behörde ihrer in § 16 Abs 2 VwGVG normierten Pflicht, die Säumnisbeschwerde nach Ablauf der dreimonatigen Frist, in der sie den Bescheid gem Abs 1 leg cit noch nachholen kann, dem VwG unter Anschluss der Akten vorzulegen, nicht nachkommt, so steht dem Beschwerdeführer dagegen kein Rechtsbehelf offen, der in die Zuständigkeit des VwG fiele. Daher ist ein Antrag mit dem Inhalt, das BVwG möge dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auftragen, die Säumnisbeschwerde samt Akten vorzulegen, als unzulässig zurückzuweisen.
- Paulhart, Vera
- ZVG-Slg 2017/42
- § 16 Abs 2 VwGVG
- BVwG, 06.03.2017, W234 2146607-1
- Verwaltungsverfahrensrecht
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