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Die Tätigkeit des „SB-Fahrers“ fällt nicht unter die GewO 1994

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Die – im Hinblick auf das Konzessionsverbot nach Art 13 Abs 2 StGG normierte – Ausnahme des Pressegewerbes vom Anwendungsbereich der GewO 1994 erstreckt sich auch auf den Zeitungsverkauf mit Selbstbedienungseinrichtungen. Der Transport und das Aufstellen solcher Einrichtungen, das Befüllen mit Druckwerken sowie das Anbringen der Kassenbehälter stellen für das Zustandekommen des konkreten Zeitungsverkaufes notwendige und mit der Distribution an Letztverbraucher eng verbundene Arbeitsschritte dar, die – ebenso wie die Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften – als vom Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst anzusehen sind.

  • Art 10 EMRK
  • Art 13 Abs 2 StGG
  • § 2 Abs 1 Z 18 GewO
  • ZVG-Slg 2022/67
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VfGH, 29.06.2022, E 1042/2021

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