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Minderjährigkeit als Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft

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Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 12 Abs 1 Z 3 StbG darf bei sonstigem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht davon abhängig sein, wie lange ein entsprechendes Verfahren dauert. Der Einbürgerungstatbestand des § 12 Abs 1 Z 3 StbG ist daher verfassungskonform in dem Sinn auszulegen, dass für die spezifische Voraussetzung der Minderjährigkeit nicht auf den Entscheidungszeitpunkt, sondern auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei der Staatsbürgerschaftsbehörde abzustellen ist.

  • § 12 Abs 1 Z 3 StbG
  • ZVG-Slg 2022/71
  • VfGH, 01.07.2022, E 3398/2021
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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