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Echte Sanierungshauptmiete oder Umgehungshauptmiete?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1370 Wörter, Seiten 488-489

30,00 €

inkl MwSt

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Die Auffassung, hier sei aufgrund der festgestellten äußeren Umstände von einer Umgehungsabsicht des Hauptvermieters und des Hauptmieters auszugehen, auch wenn eine subjektive Absicht der Umgehung nicht ausdrücklich festgestellt wurde, ist nicht zu beanstanden. Für diese Beurteilung konnte nicht nur der Umstand der (befristeten) gänzlichen Weitervermietung der konkreten Wohnung herangezogen werden, sondern auch der Umstand, dass der Hauptvermieter die Untervermietung der Wohnung ausdrücklich gestattete und der Hauptmieter sich sogar verpflichtete, „für alle Wohnungen“ ein Elektrobuch anzufertigen, woraus nachvollziehbar der Schluss gezogen wurde, der Hauptvermieter habe mehr als diese eine Wohnung an den Hauptmieter vermietet. Als weiteres relevantes Indiz wurde hervorgehoben, dass der vom Hauptmieter zu leistende Hauptmietzins von 138,60 € netto den zulässigen Kategoriemietzins von netto 50,42 € nicht nur geringfügig, sondern deutlich überstieg und auch der von dem Untermieter pauschal zu bezahlende Untermietzins iHv 600 € diesen beträchtlich überschritt.

  • § 2 Abs 3 MRG
  • OGH, 31.01.2023, 5 Ob 231/22i, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LGZ Wien, 39 R 122/22p
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/149

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