


Judikaturwende zur Regressmöglichkeit des Gebäudeversicherers eines Wohnungseigentümers gegenüber dem die Wohnung leicht fahrlässig beschädigenden Wohnungsmieter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4576 Wörter, Seiten 508-513
30,00 €
inkl MwSt




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Auch der OGH geht nunmehr davon aus, dass die Auslegung des Sachversicherungsvertrags eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in Form eines konkludenten Regressverzichts des Versicherers für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ergeben kann. Die Frage, ob das Sachersatzinteresse des Mieters in die Sachversicherung des Vermieters durch Regressverzicht einbezogen wurde, ist durch einfache Auslegung des Vertrags nach § 914 ABGB zu klären.
-
- Vonkilch, Isabelle
-
- LG Linz, 1 Cg 29/21m
- § 21 MRG
- OLG Linz, 4 R 18/23d
- § 914 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 80 Abs 1 VersVG
- § 863 ABGB
- § 1313a ABGB
- OGH, 27.09.2023, 7 Ob 99/23v
- § 67 VersVG
- WOBL-Slg 2023/160
Auch der OGH geht nunmehr davon aus, dass die Auslegung des Sachversicherungsvertrags eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in Form eines konkludenten Regressverzichts des Versicherers für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ergeben kann. Die Frage, ob das Sachersatzinteresse des Mieters in die Sachversicherung des Vermieters durch Regressverzicht einbezogen wurde, ist durch einfache Auslegung des Vertrags nach § 914 ABGB zu klären.
- Vonkilch, Isabelle
- LG Linz, 1 Cg 29/21m
- § 21 MRG
- OLG Linz, 4 R 18/23d
- § 914 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 80 Abs 1 VersVG
- § 863 ABGB
- § 1313a ABGB
- OGH, 27.09.2023, 7 Ob 99/23v
- § 67 VersVG
- WOBL-Slg 2023/160