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Scharmer, Marco

Intransparenz einer Hauptmietzinsvereinbarung für die Zeit nach Ablauf der Wohnbauförderung

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Misst man die hier zu beurteilende Hauptmietzinsvereinbarung an den in der Rsp für eine ausreichende Transparenz aufgestellten Anforderungen im Allgemeinen und den zu mietvertraglichen Klauseln ergangenen Entscheidungen des OGH, in denen jeweils Intransparenz bejaht wurde, im Besonderen, kann nicht mehr von einer ausreichenden Verständlichkeit der Klausel zu dem nach Ablauf der Wohnbauförderung vom Mieter zu zahlenden Hauptmietzins bei Berücksichtigung des Verständnisses eines durchschnittlichen Mieters ausgegangen werden. Der Verweis auf den „jeweils höchstzulässigen Hauptmietzins der Wohnung der Kategorie A des § 16 Abs 2 MRG unter Berücksichtigung der in § 16 Abs 4 MRG genannten Wertsicherung, die hiermit vereinbart wird“ lässt nicht sicher erkennen, nach welchen Kriterien der nach Ablauf der Wohnbauförderung zu zahlende Hauptmietzins ermittelt werden soll.

  • Scharmer, Marco
  • WOBL-Slg 2023/159
  • § 16 Abs 8 MRG
  • § 62 WWFSG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 38 R 5/23a
  • OGH, 04.07.2023, 5 Ob 89/23h
  • BG Favoriten, 9 MSch 14/22t
  • § 37 Abs 1 Z 8 MRG
  • § 6 Abs 3 KSchG

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