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Heft 12, Dezember 2023, Band 36
Unspezifizierte Widmung als „Geschäftslokal“: keine genehmigungsbedürftige Widmungsänderung bei Wechsel von „Konditorei“ zu „Thai-Restaurant“
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 1587 Wörter
- Seiten 496-498
- https://doi.org/10.33196/wobl202312049601
30,00 €
inkl MwStWurde keine spezielle Geschäftsraumwidmung zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern vereinbart, bildet die Umwandlung des Gegenstands und der Betriebsform des im WE-Objekt geführten Unternehmens erst dann eine genehmigungsbedürftige Änderung, wenn dabei die Grenzen des Verkehrsüblichen überschritten werden. Für die Beurteilung der (eigenmächtigen) Widmungsänderung ist die gültige Widmung des betreffenden Objekts der beabsichtigten bzw tatsächlichen Verwendung gegenüberzustellen.
- BG Graz-Ost, 220 C 5/21s
- OGH, 08.11.2022, 5 Ob 115/22f
- Miet- und Wohnrecht
- § 863 ABGB
- § 523 ABGB
- WOBL-Slg 2023/155
- LGZ Graz, 5 R 142/21w
- § 52 Abs 1 Z 2 WEG
- § 16 Abs 2 WEG
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