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Zum zulässigen Nutzungsumfang bei einer Widmung als „Geschäftslokal“ und „Lager“

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3364 Wörter, Seiten 492-496

30,00 €

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Besteht keine spezifische Geschäftsraumwidmung, war also kein bestimmter Geschäftsbetrieb im Wohnungseigentumsobjekt Grundlage des Wohnungseigentumsvertrags, dann haben sich die Mit- und Wohnungseigentümer schon bei der Begründung des Wohnungseigentums grundsätzlich mit jeder Art der Verwendung des Geschäftslokals einverstanden erklärt. In einem solchen Fall liegt eine unzulässige Widmungsänderung nicht schon dann vor, wenn durch eine Änderung der Geschäftstätigkeit schutzwürdige Interessen anderer Wohnungseigentümer verletzt werden könnten.

  • Höllwerth, Johann
  • LGZ Wien, 35 R 223/21k
  • OGH, 02.11.2022, 5 Ob 134/22z
  • § 1444 ABGB
  • BG Leopoldstadt, 35 C 145/20b, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • § 3 Abs 1 Z 1 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 863 ABGB
  • § 16 Abs 2 WEG
  • WOBL-Slg 2023/154

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