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Einbau eines zweiten Badezimmers durch den Mieter
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 1208 Wörter
- Seiten 127-128
- https://doi.org/10.33196/wobl201904012701
30,00 €
inkl MwStVoraussetzung für die Genehmigung einer vom Mieter geplanten Veränderung ist ua, dass diese Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient (§ 9 Abs 1 Z 2 MRG). Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass beide Voraussetzungen kumulativ vorhanden sind, trifft den Mieter.
Es ist vertretbar, den Einbau eines zweiten Badezimmers in eine bisher (nur) mit einem 5,42 m2 großen, als Durchgangszimmer zwischen Küche und Schlafzimmer konzipierten Badezimmer ausgestattete Großwohnung deshalb als verkehrsüblich anzusehen, weil nach der allgemeinen Lebenserfahrung erst durch diese Maßnahme die sanitären Anlagen dieser Wohnung der heutigen Wohnkultur und den Ansprüchen, die Mieter an den Wohnkomfort stellen, entsprechen.
- LGZ Wien, 39 R 288/17t
- WOBL-Slg 2019/38
- OGH, 03.10.2018, 5 Ob 100/18v, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- BG Innere Stadt Wien, 44 Msch 17/16b
- Miet- und Wohnrecht
- § 9 MRG
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