



Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Liegenschaftseigentümers im Exekutionsverfahren infolge Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 26
- Rechtsprechung, 833 Wörter
- Seiten 64 -65
- https://doi.org/10.33196/wobl201302006402
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Der Abschluss eines Mietvertrags durch den Verpfl nach Einleitung des Versteigerungsverfahrens ist der Hauptanwendungsfall einer Rechtshandlung iSd § 138 Abs 2 EO, die gegenüber den Gläubigern und dem Ersteher unwirksam ist, wenn er nicht zur ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft gehört. Eine teleologische Reduktion der gesetzlichen Regelung des § 138 Abs 2 EO dahin, dass die (relative) Unwirksamkeit eines Mietvertragsabschlusses nach Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens vom Ersteher nur dann geltend gemacht werden könnte, wenn sie nicht bereits bei der Schätzung, also im Versteigerungsverfahren, berücksichtigt worden sei, findet im Wortlaut der Bestimmung keine Deckung.
- OGH, 23.10.2012, 5 Ob 197/12z, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 38 R 345/11h
- § 138 Abs 2 EO
- WOBL-Slg 2013/25
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