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Schadenersatz bei Doppelverkauf einer Liegenschaft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1083 Wörter, Seiten 59-60

30,00 €

inkl MwSt

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Grundsätzlich löst nur die wissentliche Beeinträchtigung eines bekannten Forderungsrechts einen Schadenersatzanspruch aus, weshalb ein solcher auf (vorwerfbare) Unkenntnis des Bestehens eines fremden Forderungsrechts nur dann gestützt werden kann, wenn aufgrund besonderer Umstände das fremde Forderungsrecht für den Verletzer deutlich „sozial-typisch“ erkennbar war. Nachforschungspflichten sind grundsätzlich zu verneinen und lassen sich lediglich aufgrund besonderer Umstände (wie zB beim „besitzverstärkten“ Forderungsrecht) rechtfertigen, weshalb an die „sozial-typische“ Erkennbarkeit strenge Anforderungen zu stellen sind.

  • § 1295 ABGB
  • LG Innsbruck, 12 Cg 280/08v
  • OLG Innsbruck, 3 R 130/11h
  • § 431 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 17.10.2012, 7 Ob 191/11f, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • WOBL-Slg 2013/21
  • § 440 ABGB

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